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Geschäftsordnung der Turnabteilung

§6 Turnrat

1.

Dem Turnrat gehören an:

  1.
2.











3.

Abteilungsleitung (§5(I) Punkte 1-5)
Fachwarte/Fachwartinnen der Sparten für
(1) Kinderturnen
(2) Gerätturnen
(2.1) Mädchenturnen
(2.2) Jungenturnen
(2.3) Frauenturnen
(2.4) Männerturnen
(3) Gymnastik
(4) Fitness und Kondition
(5) Gesundheitssport
(6) Jazz-Tanz
(7) Trampolinturnen
LeiterInen von Turnausschüssen (z.B. SkiwartIn)

2. Der Turnrat ist beschlußfähig, wenn mindestens 2 Mitglieder aus § 5(I) Punkte 1-5 anwesend sind, wobei zumindest der/die AbteilungsleiterIn oder der/die OberturnwartIn anwesend sein muß, sowie mindestens 4 Mitglieder aus § 6(II) Punkte 1-7. Bei Abstimmungen entscheidet der Turnrat mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
3. Der Turnrat tritt mindestens einmal im Quartal zusammen. Bei wichtigen Entscheidungen ist Protokoll zu führen.
4. Die Zuständigkeiten der Fachwarte/Fachwartinnen und LeiterInnen von Turnausschüssen regeln sich wie folgt:
  a)












b)

Für die Fachwarte der Sparten:
Fachliche Betreuung ihrer Sparte. Berichterstattung über Veranstaltungen, Wettkampfe, etc. in der Vereinszeitung sowie den regionalen Presseorganen. Organisation von Veranstaltungen, die die jeweilige Sparte Betreffen. Werbemaßnahmen in Absrache mit AbteilungsleiterIn und OberturnwartIn für die jeweilige Sparte. Aus- und Weiterbildung von VorturnernInnen und ÜbungsleiternInnen. Steuerung des Informationsflusses innerhalb der Sparte. Einbeziehung des/der Fachwartes/Fachwartin in die Personalpolitik seiner/ihrer Sparte (Die Einstellung eines Übungsleiters bleibt jedoch dem/der AbteilungsleiterIn vorbehalten). Bei spartenpolitischen Entscheidungen wird der/die Fachwart/Fachwartin der Abteilungsleitung beratend zur Seite stehen
Für die Leiter von Turnausschüssen:
Wird zur Durchführung bestimmter abteilungsspezifischer Aufgaben von AbteilungsleiterIn oder OberturnwartIn eingesetzt und gewährleistet die fachliche Betreuung dieses Turnauschusses. Der/Die LeiterIn eines Turnauschusses hat kein Stimmrecht im Turnrat, kann diesem Gremium aber auf Wunsch der Abteilungsleitung angehören.


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