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Download der Geschäftsordnung |
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| Geschäftsordnung der Turnabteilung |
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§ 1 Rechtsgrundlagen
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1.
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Aufgrund des §16 Abs.7 der Vereinssatzung gibt sich die Turnabteilung folgende Geschäftsordnung. |
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§2 Sinn und Zweck der Geschäftsordnung
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1.
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Diese Geschäftsordnung beabsichtigt Einrichtungen und Aufgaben der Turnabteilung übersichtlich zu gliedern und anfallende Arbeiten nach den sich daraus ergebenden Zuständigkeiten zu regeln. |
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§ 3 Aufgabe der Turnabteilung
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1.
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Die Turnabteilung hat die Aufgabe, die Leibeserziehung der im Deutschen Turnerbund ausgeübten Sportarten im Rahmen der Sportvereinigung zu pflegen- und zu intensivieren. Sie hat die Satzungen und Beschlüsse der Sportvereinigung und der zuständigen Verbände zu achten.
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| 2. |
Die Durchführung obliegt der Abteilungsleitung. Ihr stehen die Fachwarte sowie die ÜbungsleiterInnen nach Weisung zur Seite. |
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§ 4 Gliederung der Abteilung
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Die Turnabteilung gliedert sich in folgende Sparten: |
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1. 2.
3.
4.
5.
6.
7. |
Kinderturnen
Gerätturnen
2.1 Mädchenturnen
2.2. Jungenturnen
2.3. Frauenturnen
2.4 Männerturnen
Gymnastik
Fitness und Kondition
Gesundheitssport
Jazz-Tanz
Trampolinturnen
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[Weiter]
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