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Ältestenrat

Der Ältestenrat im Sportverein informiert und berichtet

 

Der Ältestenrat wird immer wieder gefragt, was er eigentlich für Aufgaben innerhalb des Vereins hat und was er überhaupt macht, und wofür braucht der Ältestenrat überhaupt einen eigenen Etat?

 

Welche Aufgaben hat er nach der Satzung der Sportvereinigung von 1890 e.V.:

 

§ 14: Der Ältestenrat

1. Der Ältestenrat besteht aus fünf bewährten Mitgliedern, die das 40. Lebensjahr überschritten haben und nicht dem Vorstand bzw. einem Abteilungsvorstand angehören dürfen. Sie sollten verschiedenen Sportabteilungen angehören.

2. Die Mitglieder des Ältestenrates werden auf der Jahreshauptversammlung gewählt. Die Wahl erfolgt in Abständen von 5 Jahren.

3. Der Ältestenrat wählt aus seiner Mitte einen Sprecher/eine Sprecherin. Dieser/diese vertritt den Ältestenrat gegenüber dem Vorstand.

4. Neben den durch die Satzung zugewiesenen Aufgaben hat der Ältestenrat das Vereinsgeschehen in seinem sportlichen und gesellschaftlichen Ablauf zu beobachten und in dieser Aufgabenstellung von sich aus, auf Anregung von Mitgliedern, sowie in Eigeninitiative klärend und schlichtend zu wirken.

5. Über Sitzungen des Ältestenrates ist ein Protokoll zu führen, das dem Vorstand in Kopie auszuhändigen ist.

 

Zusammensetzung des Ältestenrates z. Zt.:

• Ralf Stahlberg

• Frank Erdmann

• Lothar Neumann

• Karl-Heinz Kusch

• Hans-Jörg Widor

 

 

Was macht der Ältestenrat sonst noch:

1. Am Volkstrauertag Kranzniederlegung am Ehrenmal auf dem Fördeplatz (mit einer Jugendmannschaft als Ehren-Spalier), Anzeige in der KN, Aushang im Sportheim und Information in der Vereinszeitung.

2. Verstorbene Goldnadelträger/innen erhalten als Ehrung ein Blumengesteck mit blau-weisser Schleife. Nach Möglichkeit Teilnahme an der Beisetzung.

3. Teilnahme an den Abteilungsversammlungen.

4. Teilnahme an den Verwaltungsausschusssitzungen.

5. Teilnahme an der Jahreshauptversammlung.

6. Geburtstagsgratulationen und Überreichung einer Aufmerksamkeit an Vereinsmitglieder ab dem 70. Lebensjahr – an allen runden Geburtstagen, wenn der Jubilar (mindestens) 20 Jahre Vereinsmitglied ist. Dieses wird sehr positiv von den Mitgliedern aufgenommen.

7. Es finden normalerweise fünf Sitzungen im Jahre statt.

8. Ein Mitglied des Ältestenrates sollte nach Möglichkeit an den Vorstandssitzungen teilnehmen

9. Einladung und Organisation folgender Veranstaltungen:

• Weihnachtsessen: Ältestenrat und Vorstand mit Begleitung. (natürlich wird selber bezahlt)

• Vorweihnachtliche Kaffeetafel: Goldnadelträger/innen

• Grünkohl- und Hirschbratenessen: Goldnadelträger/innen im Januar eines jeden Jahres.

10. Vorschlag an den Vorstand zur Wahl zum Vereinssportler des Jahres.

11. Die Ehrungsfeierstunde findet einmal im Jahr im Sportheim statt. Hier wird die Laudatio gehalten und der Wanderpokal vom Ältestenrat überreicht.

12. Die Ehrenordnung ist neu erarbeitet worden und ab dem 01.Februar 2006 vom Vorstand verabschiedet worden.

 

Weiter in Arbeit als Vorschlag für den Vorstand sind folgende Themen:

• § 8 – Beiträge: Beitragsordnung

• § 12 – Rechte und Pflichten des Vorstandes:

a.) Abs. 14 Geschäftsordnung über Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstandes.

b.) Abs. 15 Vorstand im Einvernehmen mit Verwaltungsausschuss: Allgemeine Geschäftsordnung und Finanzordnung.

 

Euer Ältestenrat

von Lennart Raschkewitz
erstellt am 22.04.2024

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